Wir möchten alle Ausstellerinnen und Aussteller eindringlich bitten, eigenständig zu überprüfen, ob sich ihr Wohnort oder ihr Tierbestand innerhalb eines aktuell ausgewiesenen Sperr- oder Beobachtungsgebiets im Zusammenhang mit der Vogelgrippe (Aviäre Influenza) befindet.
Die entsprechenden Informationen können auf den Internetseiten der zuständigen Veterinärämter oder Landkreiseeingesehen werden.
Gemäß den geltenden tierseuchenrechtlichen Bestimmungen ist es strengstens untersagt, Tiere aus Sperr- oder Beobachtungszonen zu transportieren, auf Ausstellungen zu verbringen oder dort zu präsentieren. Diese Regelung dient dem Schutz aller Tierbestände und der Eindämmung einer weiteren Ausbreitung der Seuche.
Wir bitten daher ausdrücklich darum, in dieser Angelegenheit eigenverantwortlich und gewissenhaft zu handeln.
Die Ausstellungsleitung kann und darf keine verbindlichen Auskünfte zu den aktuellen Sperrgebieten erteilen.
Wir danken für euer Verständnis und eure Mithilfe im Sinne der Tiergesundheit und der gemeinsamen Verantwortung.